Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn, Alfter und Köln

Erfahrung aus über 20 Jahren Praxis und weit mehr als 1000 arbeitsrechtlichen Mandaten

Ich bin Ihr persönlicher, engagierter und durchsetzungsstarker Partner für alle Themenbereiche des Arbeitsrechts.

Meine Kanzleien in Bonn, Alfter und Köln sind an einer klaren Philosophie ausgerichtet, die auf fundierter akademischer Ausbildung und beständiger, hochwertiger anwaltlicher Fortbildung gründet.

Seit mehr als 20 Jahren berate und vertrete ich private wie auch gewerbliche Mandanten auf der Arbeitgeber– ebenso wie auf der Arbeitnehmerseite, allein im Bereich des Kündigungsrechts blicke ich auf die forensische Erfahrung aus über 1000 Kündigungsschutzverfahren zurück. Bei einigen deutschlandweit operierenden Unternehmen ist meine Kanzlei in die Rolle einer externen Rechtsabteilung hineingewachsen.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Abmahnung 
  • Kündigungsschutzklage 
  • Arbeitszeugnis 
  • Betriebsübergang & Sozialplan 
  • Rechte & Pflichten des Betriebsrats 
  • Kündigung 
  • Aufhebungsvertrag 
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen 
  • Fragen zu Lohn & Gehalt

Hier finden Sie mich:

Bonn

Schumannstr. 2a
53113 Bonn
☎ 0228 - 721 861 9
kontakt@anwalt-raulf.de


Alfter

Kronenstrasse 4
53347 Alfter
☎ 0228 - 721 861 9


Öffnungszeiten

Mo - Fr: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung!

Ich möchte Ihr Anliegen an Ihrer Seite und gemeinsam mit Ihnen erfolgreich durchsetzen.

Am Anfang der Zusammenarbeit steht die vertrauensvolle und offene Erörterung der Erfolgsaussichten und die nüchterne Abwägung von Chancen und Risiken – auch und gerade unter wirtschaftlichem Blickwinkel. Auf diese Weise erarbeiten wir bereits im Anfangsstadium ein gemeinsames Handlungskonzept. Wo Ihr gutes Recht im Wege rascher außergerichtlicher Verständigung durchgesetzt werden kann, wird dies einer kostenträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzung stets vorzuziehen sein. Führt an einem Klageverfahren kein Weg vorbei, so werden wir diesen Weg unverzüglich und kompromisslos beschreiten. Besonderes Augenmerk gilt der präzisen sprachlichen Gestaltung der in Ihrem Sinne gefertigten Schriftsätze. Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Und Ihr erster Eindruck vor Gericht ist der Schriftsatz Ihres Anwalts.

Seit den Anfängen der Prozessgeschichte gilt der Grundsatz „Turpe est impingere in primo limine“ („Einen schlechten Eindruck macht, wer schon an der Schwelle stolpert.“). Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Prozesse zu gewinnen, heißt Gerichte von der Richtigkeit seines Standpunkts zu überzeugen; profitieren Sie von meiner mehr als 20-jährigen, mit über 1.000 Verfahren in forensischer Praxis gewonnenen Erfahrung, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.

Kündigungsrechtsstreit - Mit einem Profi an Ihrer Seite

Im Arbeits- und vor allem im Kündigungsrecht reicht das Anforderungsprofil über die profunde, juristisch fundierte Beratung weit hinaus. Um in dem Tauziehen zu bestehen, zu dem die Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelmäßig geraten, verlangt es spezifische Branchenkenntnisse, ein ausgeprägtes Gefühl für die individuelle Verhandlungssituation und eine darauf aufbauende vorausschauende Verhandlungskonzeption. Beharrlichkeit und taktisches Geschick gewährleisten die Optimierung des Verhandlungsergebnisses.

Mein besonderes Augenmerk gilt der persönlichen Beratung im Innenverhältnis. Meine einzelanwaltlich geführte Kanzlei gewährleistet einen stetigen festen Ansprechpartner. Ich bin mit Ihrem Fall im Detail vertraut und bearbeite ihn ausschließlich selbst. Dieser „persönliche Draht“ ist die ideale Voraussetzung für die effiziente Durchsetzung Ihres Anliegens. Ich möchte Ihr Anliegen an Ihrer Seite und gemeinsam mit Ihnen erfolgreich durchsetzen. Am Anfang der Zusammenarbeit steht die vertrauensvolle und offene Erörterung der Erfolgsaussichten und die nüchterne Abwägung von Chancen und Risiken – auch und gerade unter wirtschaftlichem Blickwinkel. Auf diese Weise erarbeiten wir bereits im Anfangsstadium ein gemeinsames Handlungskonzept.

Abgemahnt oder gekündigt ? Wir wissen, was zu tun ist.

Wo Ihr gutes Recht im Wege rascher außergerichtlicher Verständigung durchgesetzt werden kann, wird dies einer kostenträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzung stets vorzuziehen sein. Führt an einem Klageverfahren kein Weg vorbei, so werden wir diesen Weg unverzüglich und kompromisslos beschreiten.

Ich vertrete regelmäßig die Interessen gekündigter oder abgemahnter Arbeitnehmer, sowie die, einiger deutschlandweit operierender Großunternehmen. Gerne überprüfe ich für Sie, ob es Sinn hat, gegen die Abmahnung vorzugehen.


Profitieren Sie von:
✔ Fachlicher Kompetenz
✔ Persönlicher Begleitung
✔ Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage!

Gern beantworte ich Ihre Fragen jederzeit. Kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Klicken, um ein neues Bild zu erhalten

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.